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Rechtsgebiete und Kompetenzen    Rechtsanwalt Jochen Fahlenkamp, Berlin

Der primäre Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Bereich des Sexual-Strafrechts. Neben all dem, was man im Allgemeinen hierunter versteht, hat in den letzten 10 Jahren auch der Bereich Kinderpornografie stark zugenommen, da das Internet ein enormer Fallmultiplikator ist. Das Sexualstrafrecht ist, was die Tätigkeit vor Gericht angeht, weit mehr, als nur Juristerei. Hier ist der Strafverteidiger nicht nur als Jurist, sondern vor Allem als Menschenkenner und Vermittler gefordert, und manchmal auch als genialer Stratege, von der seelsorgerischen Betreuung des Mandanten ganz zu schweigen...

Ich hätte zu Beginn meiner nunmehr 30-jährigen Anwaltskarriere nicht erwartet, mich auf diese Gebiete zu spezialisieren, aber Angebot und Nachfrage gaben den Ausschlag.

Ich studierte ab 1983 Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin, unter anderem bei dem bekannten Strafrechtslehrer Prof. Hermann Blei (1929-1999 "Mord - Das Stinktier des BGH!") und Prof. Axel Montenbruck (geb. 1942), sowie Professor Herwig Roggemann (geb. 1935, Dozent für Osteuropa-Recht). Eine der Stationen meiner Referendarzeit war im  Kriminalgericht Moabit. 1991 wurde ich zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Ich arbeitete  zunächst in der Berliner Anwalts-und Notariatskanzlei Lancelle u. Partner, wo ich auch die Betreuung strafrechtlicher Mandate übernahm. Kraft-Quirin Lancelle war ein genialer Anwalt, der Mandate nach dem großartigen Motto aquirierte: "Ich bin Spezialist für Alles!" Dahinter steckte das Selbstbewußtsein eines Juristen, der im zweiten juristischen Staatsexamen einen Ritterschlag sah, der dem Assessor das Talent attestiert, nach der ggf. notwendigen Lektüre eines Fachbuches jedes juristische Problem lösen zu können. Daran habe ich mich übrigens immer gehalten, und übernahm zum Beispiel für mehrere Jahre die anwaltliche Betreuung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft, seinerzeit für mich ein völlig unbekanntes Rechtsgebiet. Ab 1995 war ich bereits  in eigener Praxis in der Hardenbergstraße ansässig ( Bankrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht), und seit 2001 in der Leibnizstrasse 55 , wo ich nunmehr seit Jahren ausschließlich strafrechtliche Mandate bearbeite. Den Einstieg in das Strafrecht fand ich übrigens ganz banal, indem mir in dem Büro Lancelle andere ältere Anwaltskollegen immer wieder strafrechtliche Akten auf den Tisch warfen, zu deren Bearbeitung sie keine Lust hatten. Das Sexualstrafrecht erschloß ich mir aus einem ähnlichen Grunde, weil nämlich  hierfür in den Neunzigern des letzten Jahrhunderts großer anwaltlicher Bedarf bestand, viele Strafverteidiger jedoch an derartigen Mandaten nicht interessiert waren. Inzwischen gieren unerfahrene Junganwälte mit plakativer Werbung  nach derartigen Mandaten, eine große Gefahr für die Mandanten, die gerade in Bereichen, in denen hohe Strafen und soziale Ächtung drohen, auf die Erfahrung, Ruhe und nervliche Kraft "alter Hasen" als Strafverteidiger angewiesen sind. 

Die vielen Jahre der Berufstätigkeit bringen Erfahrung und Menschenkenntnis mit sich, und aufgrund von Empfehlungen kommen immer wieder Mandanten zu mir, die in sehr schwierigen strafprozessualen Situationen sind. Ich habe daher mitunter das Gefühl, daß ich "der Mann für hoffnungslose Fälle" bin, und umso größer ist die Freude, wenn man dann tatsächlich helfen, und eine Verurteilung verhindern, oder eine Freiheitsstrafe abwenden kann. Ich  freue mich aber auch, wenn es gelgentlich mal "nur" um einen Verkehrsrowdy geht, der verteidigt werden muß.

Jeder Mandant ist gleich wichtig!

Jeder Mandant wird persönlich von mir betreut.

Jeder, auch der mittellose Rechtssuchende, wird von mir betreut.  

Jochen Fahlenkamp, Rechtsanwalt

Kanzlei für Strafrecht, Berlin


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