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Und was rauchen Sie gerne? Strafbarkeit von Cannabis
29.04.2015 16:16

Kleine Übersicht zu Cannabisprodukten
Und was rauchen Sie gerne?
Es ist ja unmodern geworden, Zigaretten zu paffen, während sich die Zigarre trotz der enormen Qualm-Entwicklung zunehmender Beliebtheit erfreut. Wenn die USA sich mit Cuba aussöhnen, wird wohl der Kurs für Havannas steigen. Wenigstens fällt diese Droge nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. 
Anders das grüne Kraut mit dem leicht pfeffrigen Duft, das als Gras oder Reed bezeichnet wird, bzw. von "Hausmeister Krause" als "dreckliches Marihuna".
Da der Wirkstoffgehalt in den letzten Jahren zugenommen hat, mal eine Übersicht zum Wirkstoffgehalt und der Strafbarkeit:

Vorbemerkung: Laut Bundesgerichtshof ist die Grenze zur Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe (§29a BtMG) bei Besitz von  7,5 Gramm des Wirkstoffes Tetrahydrocannabinol (THC) erreicht. Die geringe Menge im Sinne des §31a BtMG, bei der von Verfolgung abgesehen werden kann, wird in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt und schwankt von einem Bruttogewicht von  6 Gramm bis zu 10 Gramm Gras (Ca. 3 Konsumeinheiten)
Wirkstoffgehalte der Produkte:
-Marihuana (Gras/Reed), durchschnittliche Qualität, 2% bis 5% des Bruttogewichts, also 100 Gramm Blüten enthalten 2 bis 5 Gramm Tetrahydrocannabinol (THC).
- Marihuana hochwertig 8% bis 18% des Bruttogewichts, also 100 Gramm Blüten enthalten im Einzelfall bis zu 18 Gramm THC!  Das gilt für  diverse indoor-gezüchtete Gewächshaussorten aus Europa z.B.   „Haze“ und  „Skunk“- Züchtungen  wie z.B.   „Orange Bud“.
Europaweit soll der Durchschnitt des Wirkstoffgehaltes bei Marihuana  laut Wikipedia, Stand 2015, derzeit allerdings bei etwa bei 8% liegen.
-Cannabisharz (Haschisch) weist in den in Deutschland derzeit in Umlauf befindlichen Sorten  einen Wirkstoffgehalt von bis zu 14% auf.
-Ölextraktionen (Haschischöl) sollen, je nach Verdünnungsfaktor bis zu 80% Wirkstoffgehalt haben, was wohl die Ausnahme sein dürfte.
Im Strafverfahren wird fast immer ein Gutachten erstellt, bei dem der THC-Gehalt individuell ermittelt wird.
-Was viele nicht wissen: Selbst wenn ein Ermittlungsverfahren eingestellt wird, kann die Führerscheinbehörde einen zum Drogenscreening vorladen, und oft ist die Pappe dann weg.

c. Rechtsanwalt Jochen Fahlenkamp, Kanzlei Für Strafrecht in Berlin, April 2015

 

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