Anruf: 030/313 29 00

Alle sind draußen, aber Sie sitzen in Untersuchungshaft! Hier wird Ihnen geholfen, und zwar in diesem Fall direkt vom Gesetzgeber. Der hat nämlich in  § 140 StPO eine wichtige  Neuregelung eingeführt: 

In allen Fällen der Untersuchungshaft gilt nunmehr, daß der Beschuldigte Anspruch auf sofortige Beiordnung eines Pflichtverteidigers hat!

Haftanstalt Moabit, wo keiner gerne ist...

Kontakt : anwaltfahlenkamp@gmail.com oder Tel. 030/ 313 29 00, bzw. 0172/ 154 48 93 (D2)

Erläuterungen zur Pflichtverteidigung bei Untersuchungshaft. Videos von Rechtsanwalt Jochen Fahlenkamp, Strafverteidiger in Berlin

Rechtsanwalt Jochen Fahlenkamp Berlin. Strafverteidigung seit über 20 Jahren

 

RA Jochen Fahlenkamp,  www.anwaltfahlenkamp.de    mail anwaltfahlenkamp@gmail.com Tel. 030/ 313 29 00

 

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