Alle sind draußen, aber Sie sitzen in Untersuchungshaft! Hier wird Ihnen geholfen, und zwar in diesem Fall direkt vom Gesetzgeber. Der hat nämlich in § 140 StPO eine wichtige Neuregelung eingeführt: In allen Fällen der Untersuchungshaft gilt nunmehr, daß der Beschuldigte Anspruch auf sofortige Beiordnung eines Pflichtverteidigers hat! |
Erläuterungen zur Pflichtverteidigung bei Untersuchungshaft. Videos von Rechtsanwalt Jochen Fahlenkamp, Strafverteidiger in Berlin
Rechtsanwalt Jochen Fahlenkamp Berlin. Strafverteidigung seit über 20 Jahren
RA Jochen Fahlenkamp, www.anwaltfahlenkamp.de mail anwaltfahlenkamp@gmail.com Tel. 030/ 313 29 00
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