Pflichtverteidiger in Berlin | Rechtsanwalt Jochen Fahlenkamp, Stand März 2022 - 20 Jahre Strafverteidigung! محامي الدفاع Sie suchen einen anständigen Pflichtverteidiger?- Hier sind Sie richtig! Haben Sie Sorgen? - Rufen Sie an! 030/ 313 29 00 oder 0172/ 154 48 93 (Direktdurchwahl zum Rechtsanwalt) Oder senden Sie mir eine E-Mail an : anwaltfahlenkamp@gmail.com Jahrelange Erfahrung im Strafrecht: Sexualdelikte, verbotene Pornografie, Jugendschutzsachen, Jugendstrafrecht, Verkehrsdelikte, Betäubungsmitteldelikte. |
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Übernehmen Sie auch Pflichtverteidigungen?
Antwort: Ja, insbesondere bei jugendlichen Straftätern, oder solchen, die mittellos sind und sich keinen Anwalt leisten können.
Rechtsanwalt Jochen Fahlenkamp ist seit nunmehr 20 Jahren Strafverteidiger in Berlin.
Worin unterscheidet sich die Pflichtverteidigung von der Wahlverteidigung?
Der Pflichtverteidiger erbringt zwar gegenüber dem Staat ein Sonderopfer, indem er gegen eine unter den gesetzlichen Gebühren liegende Entschädigung Angeklagte verteidigt. Dennoch muß er sich genauso für seinen Mandanten einsetzen, als wäre dieser Selbstzahler.
Ist die Pflichtverteidigung schlechter für den Angeklagten, als die Wahlverteidigung?
Der Anwalt, bzw. der Strafverteidiger, ist als unabhängiges Organ der Rechtspflege verpflichtet, sich in gleichem Maße im Rahmen einer Pflichtverteidigung zu engagieren, wie im Rahmen einer Wahlverteidigung. Faktisch ist die Pflichtverteidigung aber leider oft deshalb eine Verteidigung zweiter Klasse, weil häufig unerfahrene Junganwälte vom Gericht den Angeklagten beigeordnet werden. Anwälte, von denen die Richter hoffen, daß diese im Prozess keine Schwierigkeiten machen (sogenannte Kuschelverteidigung). Berufsanfänger, die sich durch Pflichtverteidigungen über Wasser halten müssen, sind leider der Versuchung ausgesetzt, sich beim Gericht nicht unbeliebt zu machen, da sie ansonsten riskieren, nicht mehr beigeordnet zu werden. Es gehört aber gerade zur unangenehmen Aufgabe des Strafverteidigers, dem Angeklagten durch Beweisanträge, oder gegebenenfalls nötige Befangenheitsanträge vor Gericht zu helfen, und somit keinerlei Rücksicht darauf zu nehmen, ob er sich beim Gericht beliebt, oder unbeliebt macht. Daher tut jeder Angeklagte gut daran, sich selbst einen Pflichtverteidiger auszusuchen, wenn er sich keinen Wahlverteidiger leisten kann.
Natürlich kann es einem auch bei einem teuer bezahlten Wahlverteidiger passieren, daß man den Eindruck gewinnt, nicht optimal verteidigt zu werden. Aber da kann man wenigstens den Anwalt wechseln, was bei einer Pflichtverteidigung oft nicht möglich ist! Leider geschieht aber - besonders bei sozial schwachen Personen - genau dieses immer wieder.
Anspruch auf Pflichtverteidiger? Immer bei U-Haft! Ein Video von RA Jochen Fahlenkamp