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Ihr Kind ist angeklagt wegen Drogenbesitz oder Graffiti?

Ihrem Kind werden Drogenbesitz, Graffity oder Vergewaltigung vorgeworfen?

Sofort zum Anwalt! محامي الدفاع  Jochen Fahlenkamp, Rechtsanwalt. 20 Jahre Strafverteidigung.

Verteidigung wegen Betäubungsmitteldelikten, § 29 a BtmG, und Bezugstaten, wie Ladendiebstahl, Graffiti-Malerei, Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis,  S-Bahnsurfen, (§ 28 AEG), Sexualdelikten, erhalten Sie hier.

Rechtsanwalt Jochen Fahlenkamp, Strafverteidigung in Berlin. 

Tel 030/313 29 00, mailto:anwaltfahlenkamp@gmail.com ,  Leibnizstr.55,10629 Berlin-Charlottenburg

Beachten Sie : Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Erst zum Anwalt, nicht zur Polizei!

In allen Bereichen des Strafrechts und Jugendstrafrechts erhalten Sie hier kompetente Verteidigung. Bezüglich der immer wieder auftauchenden Frage, "muß ich in den Knast?" , die sich besonders im Zusammenhang mit Drogendelikten stellt, finden Sie weitere Informationen weiter unten. 

Video von RA Fahlenkamp zu einer Kammergerichtsentscheidung betreffend Graffiti

Kinder gehören in die Schule, nicht ins Gefängnis

Muß ich in den Knast?

In den meisten Fällen gelingt es, Gefängnis zu vermeiden. Sogar bei Betäubungsmitteldelikten, bei denen das Gesetz bei Überschreiten der Grenze zur "Nicht geringen Menge",§29a BtmG, eine Mindeststrafe von einem Jahr pro Fall voschreibt, finden sich immer wieder Lösungen, um Mehrfachtäter vor dem Strafvollzug zu bewahren. Dies setzt aber in der Regel voraus, daß frühzeitig ein Strafverteidiger eingeschaltet wird, der die Akten einsieht, den Mandanten über die Hintergründe der Tatvorwürfe informiert, ihn über die Notwendigkeit und den Umfang einer Einlassung zur Sache aufklärt, und eventuell bei der Staatsanwaltschaft auslotet, ob die Möglichkeit besteht, den Umfang der Vorwürfe zu beschränken. 


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