Ihrem Kind werden Drogenbesitz, Graffity oder Vergewaltigung vorgeworfen? | Sofort zum Anwalt! محامي الدفاع Jochen Fahlenkamp, Rechtsanwalt. 20 Jahre Strafverteidigung. Verteidigung wegen Betäubungsmitteldelikten, § 29 a BtmG, und Bezugstaten, wie Ladendiebstahl, Graffiti-Malerei, Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis, S-Bahnsurfen, (§ 28 AEG), Sexualdelikten, erhalten Sie hier. Rechtsanwalt Jochen Fahlenkamp, Strafverteidigung in Berlin. Tel 030/313 29 00, mailto:anwaltfahlenkamp@gmail.com , Leibnizstr.55,10629 Berlin-Charlottenburg |
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Video von RA Fahlenkamp zu einer Kammergerichtsentscheidung betreffend Graffiti Kinder gehören in die Schule, nicht ins Gefängnismehr dazu HIER - Jugendstrafrecht |
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