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RA J. Fahlenkamp Berlin , www.anwaltfahlenkamp.de , Verfahrenstipps in Strafsachen

-Was tun bei Hausdurchsuchung?

Antwort:

-Zu jeglichen  Vorwürfen schweigen! (Schweigerecht!)

-Einer Einziehung von Asservaten nicht vorab zustimmen!

-Keine Zugangsdaten zu Computern, Handys bekanntgeben!

-Umgehend den Strafverteidiger fragen, was zu tun ist. Dann alles Weitere entscheiden!

 

-Muß ich aussagen, wenn die Polizei mich befragt? 

Antwort: Nein! Der Beschuldigte hat ein Schweigerecht. Und oftmals ist Schweigen Gold. Erst Anwalt fragen, dann reden!

-Muß ich die Wahrheit sagen, wenn die Polizei mich beschuldigt?

Antwort: Nein! Niemand braucht sich selbst zu belasten. Es gibt keine Wahrheitspflicht für den Beschuldigten im Strafverfahren. Erst Anwalt fragen, dann reden!

-Muß der Anwalt alles wissen ?

Antwort: Nein! - Im Gegenteil, weiss er alles, hindert ihn das ggf. an einer effizienten Verteidigung. Der erfahrene Anwalt wird den Mandanten immer informieren, wenn er vom Mandanten etwas hören will.

-Muß ich mit dem Haftrichter reden? Ich wurde verhaftet. Soll ich ein Geständnis ablegen, um evtl. aus der Untersuchungshaft raus zu kommen?

Antwort: Nein!!! - Erst einen Strafverteidiger verlangen! In Untersuchungshaft besteht Anspruch auf einen Verteidiger!!!

 

 

 

gez. RA  J.Fahlenkamp , Berlin, Leibnizstrasse 55, 10629 Berlin, Tel. 030/313 29 00, mailto  anwaltfahlenkamp@gmail.com; Alle Urheberrechte für den Inhalt dieser Seite behalte ich mir vor. 

 

 

          

 


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