RA J. Fahlenkamp Berlin , www.anwaltfahlenkamp.de , Verfahrenstipps in Strafsachen
-Was tun bei Hausdurchsuchung?
Antwort:
-Zu jeglichen Vorwürfen schweigen! (Schweigerecht!)
-Einer Einziehung von Asservaten nicht vorab zustimmen!
-Keine Zugangsdaten zu Computern, Handys bekanntgeben!
-Umgehend den Strafverteidiger fragen, was zu tun ist. Dann alles Weitere entscheiden!
-Muß ich aussagen, wenn die Polizei mich befragt?
Antwort: Nein! Der Beschuldigte hat ein Schweigerecht. Und oftmals ist Schweigen Gold. Erst Anwalt fragen, dann reden!
-Muß ich die Wahrheit sagen, wenn die Polizei mich beschuldigt?
Antwort: Nein! Niemand braucht sich selbst zu belasten. Es gibt keine Wahrheitspflicht für den Beschuldigten im Strafverfahren. Erst Anwalt fragen, dann reden!
-Muß der Anwalt alles wissen ?
Antwort: Nein! - Im Gegenteil, weiss er alles, hindert ihn das ggf. an einer effizienten Verteidigung. Der erfahrene Anwalt wird den Mandanten immer informieren, wenn er vom Mandanten etwas hören will.
-Muß ich mit dem Haftrichter reden? Ich wurde verhaftet. Soll ich ein Geständnis ablegen, um evtl. aus der Untersuchungshaft raus zu kommen?
Antwort: Nein!!! - Erst einen Strafverteidiger verlangen! In Untersuchungshaft besteht Anspruch auf einen Verteidiger!!!
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