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07
Au
Und Ja, es geht ....
07.08.2013 18:15

Ja, es geht. Man kann sich als Pflichtverteidiger auch ein 'Zusatzhonorar vom Mandanten zahlen lassen. Aber dieses unterliegt der Anrechnung auf die Pflichtverteidigervergütung, wenn es eine gewisse Höhe überschreitet.

Bergpredigt im Strafprozess???

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